Bevölkerungsschutz

Angebot

Datenschutzrechtliche Begleitung in Smart City Projekten

Wir sind seit Jahren in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit tätig. Smart City Projekte, die voraussichtlich mit einem hohen Risiko für die Betroffenen einhergehen, erfordern gemäß Art. 35 DSGVO zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA). Verantwortliche müssen prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 35 vorliegen. Erste Kriterien für die Einschätzung liefern

Dabei geht es keineswegs nur um die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, sondern um Kernfragen des Vertrauens in die Integrität und Sicherheit der Verarbeitung durch staatliche Stellen. Mehr zum Thema DSFA finden Sie hier.

Datenschutzrechtliche Gutachten zu SC-Maßnahmen

Auch wenn keine Voraussetzung für eine DSFA nach Art. 35 vorliegt, kann es in speziellen Fällen von Smart City Aktivitäten Sinn machen, ein externes Gutachten zu Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes anfertigen zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Datensicherheit und Datenschutz im SC-Kontext finden Sie hier.

Weitere Angebote

Projektmanagement und Beratung aus einer Hand. Wir unterstützen und beraten Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung des Sendai Frameworks mit

Kosten und Nutzen

Grundsätzlich hilft ein erfolgreiches Disaster Risk Management (DRM)

DRM – Prozess

Elemente des DRM-Prozesses:

Koordination und Management

In allen vier Phasen des DRM-Prozesses übernehmen wir unterstützende und leitende Tätigkeiten in Multi-Stakeholderteams. Speziell angepasste und individualisierbare Software hilft bei der Organisation der agilen Teams, die innerhalb der gesetzten Ziele eigenverantwortlich und selbstständig organisieren. Jederzeit können die Teams auf unsere Beratungskräfte zurückkommen und Unterstützung anfordern.

Für die Organisation von öffentlichen oder internen Umfragen stellen wir geeignete Umfragesoftware auf unseren Servern zur Verfügung und helfen bei der Gestaltung und Auswertung.

Erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext des DRM-Prozesses eine Datenschutzfolgeabschätzung übernehmen wir auf Wunsch gerne die Leitung eines DSFA Teams nach Art. 35 DSGVO.

Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Partnerunternehmen, die ihre spezifischen Kompetenzen in den Prozesse einbringen.